Wir können über unsere Notare eine Vollmacht, die s.g. Power of Attorney für Sie und Ihr Unternehmen diskret ausstellen lassen. Gerne auch zuvor über Ihre, in Ihrer Sprache gefasste Vorlage, oder nach Abstimmung über den Inhalt durch Sie oder Ihren Rechtsanwalt / Notar.
Was ist eine Power of Attorney?
Früher bezog sich der Begriff „Vollmacht“ auf eine mit Siegel unterzeichnete Urkunde, während ein „Brief“ eine vorliegende Urkunde war, was bedeutet, dass er einfach von den Parteien unterzeichnet wurde, aber heute muss eine Vollmacht nicht mit Siegel unterzeichnet werden. Einige Gerichtsbarkeiten verlangen, dass Vollmachten notariell beglaubigt oder bezeugt werden müssen, aber andere setzen eine Vollmacht durch, solange sie vom Vollmachtgeber unterzeichnet ist.
Wir bieten Ihnen die Power of Attorney mit oder ohne notarielle Beglaubigung an. Auch kann die Power of Attorney nach der Beglaubigung zusätzlich mit einer Apostille vom Obersten Gerichtshof der Seychellen versehen werden.
Bei einer Beauftragung, dass wir den Nominee Director für Ihre Offshore IBC Firma stellen sollen, ist die POA bereits in den Kosten enthalten.