Keine Pflicht zur Erstellung, Prüfung oder Hinterlegung von Jahresabschlüssen (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung)
Was und wo ist eine Buchhaltungsadresse?
Nach der Änderung des Seychelles International Business Companies Act am 27. Dezember 2011 müssen alle IBCs der Seychellen dem Registered Agent (das sind wir) mitteilen, wo sie ihre Buchhaltungsunterlagen aufbewahren. Sie besagt, dass die Buchführung am Sitz oder an einem anderen Ort, den die Direktoren für geeignet halten, geführt wird. Wenn sie an einem anderen Ort aufbewahrt werden, müssen die Direktoren den registrierten Vertreter und auch den registrierten Vertreter über eine Adressänderung innerhalb von 14 Tagen informieren.
Um die Kosten für den Versand von Dokumenten auf die Seychellen zu vermeiden, bewahren alle unsere Kunden ihre Buchhaltungsunterlagen an der Adresse eines Vermittlers oder an ihrer eigenen Adresse auf. Viele Vermittler haben ihren Kunden bereits vor der Änderung die Dienstleistung erbracht (Dokumentenablage und Aufbewahrung), wobei zu beachten ist, dass die Direktoren einer IBC schon immer die Pflicht hatten, Buchhaltungsunterlagen und andere Dokumente der IBC zu führen. Die neue Anforderung gilt nur noch für die Mitteilung einer Adresse.
Zu beachten ist auch, dass weiterhin, Stand [current_date format=’F, Y‘], keine Pflicht zur Erstellung, Prüfung oder Hinterlegung von Jahresabschlüssen (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung) besteht.
Die „Buchhaltungsunterlagen“ sind definiert als „Dokumente, die sich auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens beziehen, einschließlich Einnahmen und Ausgaben, Verkäufe und Einkäufe und sonstige Transaktionen;“. Diese Dokumente können an der Buchhaltungsadresse in einem so genannten „Schuhkarton“ aufbewahrt werden, so dass es nicht notwendig ist, einen Buchhalter zu beschäftigen.
Mehr und weitere Information finden Sie in unserem Lexikon/Glossar oder im IBC Act.