Freiwillige Bestellung eines Gesellschaftssekretärs
Wird ein company secretary benötigt?
Der International Business Companies Act 2016 der Seychellen (in der jeweils gültigen Fassung) verlangt keine Bestellung eines Gesellschaftssekretärs. Es ist daher völlig freiwillig.
Es ist üblich, dass Vermittler in anderer Jurisdiktionen diese Dienstleistung anbieten und in der Praxis oft als company secretary fungieren. Dokumente einschließlich Buchhaltungsunterlagen zudem vor Ort aufbewahren. Es kann für die Endkunden bequem sein, wenn das company secretary des Unternehmens näher bei ihnen ist.
Als Ihr Vertreter erfüllen wir optional oft auch einige der Sekretariatsaufgaben der Offshore Firma (IBC), sind aber zunächst kein offiziell, ernannter company secretary. Wir sind dennoch gerne bereit, die meisten Resolutionen und andere einfache Dokumente für Sie, ggf. auch notariell vorzubereiten und wir sind gerne bereit, den Sekretär der ausländischen Gesellschaft zu unterstützen, wenn einer von Ihnen ernannt wird.
Mehr und weitere Information finden Sie in unserem Lexikon/Glossar oder im IBC Act.