Wie hoch sind die Folgekosten einer Offshore Firma?

4.9
(1255)

Folgekosten, auch annual renewal fees im englischen, Verlängerungs- oder Erneuerungskosten genannt

Wie hoch sind die Folgekosten einer Offshore Firma?

Die Folgekosten einer Offshore Firma (IBC)

Kurzfassung

  • Die Folgekosten inkl. aller entstehenden Gebühren im 2. Jahr betragen € 1.120,00
  • Die Folgekosten inkl. aller entstehenden Gebühren im 3. Jahr betragen € 1.000,00
  • Die Folgekosten inkl. aller entstehenden Gebühren im 4. Jahr betragen € 900,00
  • Die Folgekosten inkl. aller entstehenden Gebühren im 5. Jahr betragen € 800,00
  • Die Folgekosten inkl. aller entstehenden Gebühren ab dem 6. Jahr betragen € 750,00

Ausführliche Beschreibung

Die Folgeosten für die Offshore Firma, der Folgejahre für den weiteren Betrieb einer Offshore Firma, werden im Internet oftmals nicht genau oder erst garnicht aufzeigt bzw. beschrieben. Das kann mehrere seriöse wie auch unseriöse Gründe haben.

Wir haben uns daher sehr viele Gedanken gemacht wie man möglichst fair, seriös und transparent den Aufwand und die damit verbundenen Kosten aufzeigt und berechnet.
Theoretisch sollten daher die Folgekosten die selben sein wie im Gründungsjahr, also bei uns € 1399,00, somit ebenso für die Folgejahre. Der Aufwand der Erneuerung ist in etwa der Selbe wie bei der Gründung, somit müssen wir auch hier verschiedene Dokumente wieder aufbereiten, den Klienten nach seinem aktuellen Wohnort erfragen (proof of address), eine aktuelle Verbrauchsabrechnung von ihm anfordern und einen Nachweis erbringen, das sich seine Geschäftstätigkeit nicht verändert hat.

Ebenso muss man bei der Registrierungsstelle, hier auf den Seychellen, die Erneuerung beantragen, damit auch diese weiß, dass die Offshore Firma weiterhin aktiv sein wird für die nächsten 12 Monate.

Darüberhinaus stellen wir für weitere 12 Monate eine Adresse zur Verfügung, übernehmen den Postservice der darin besteht, ankommende Post zu sichten, zu scannen und den Klienten über dessen Inhalt zu informieren.

Zusammengefasst bezahlt man Folgekosten in den Folgejahren für diesen Service inkl. Gebühren

  • Aufwand zur Erstellung der Dokumente zur Verlängerung der Offshore Firma
  • Kommunikation mit dem Klienten, Anforderung verschiedener Dokumente
  • Aufbereitung aller vom Klienten erhaltenen und unseren erstellten Dokumente
  • Beantragung der Verlängerung bei der Registrierungsstelle
  • Bezahlung aller Gebühren die durch die Verlängerung bei der Registrierungsstelle entstehen
  • Zur Verfügungsstellung einer lokalen Adresse für die nächsten 12 Monate
  • Postservice, wie Empfang, Sichtung, Scan und Übermittlung an Klienten für ankommende Briefe

Die Folgekosten für den Betrieb einer Seychellen Offshore Firma sind oftmals nicht transparent im Internet ersichtlich. Kosten ab dem 2. Jahr einer Offshore Firma auf den Seychellen, also die Kosten die nach dem Gründungsjahr entstehen, sind bei uns transparent, wie nachfolgend aufgezeigt.

Allerdings ist auch der Aufwand oftmals von Offshore Firma zu Offshore Firma und Klienten zu Klienten sehr unterschiedlich. Diesen Aufwand können wir bei der Gründung noch nicht ersehen und betrachten daher die ersten 12 Monate jedes einzelnen Klienten um die Folgekosten zu berechnen. Dies klingt aber nicht transparent und willkürlich.

Unsere Kostenberechnung für die Folgejahre wie folgt sind abhängig von diesen Faktoren

  • Wieviele Briefe kommen innerhalb der 12 Monate bei uns an, die sodann weiterverarbeitet werden müssen
  • Welche zusätzlichen Anfragen per eMail, Telefon oder Skype kommen vom Klienten, die nicht mit anderen Service berechnet werden können

Daher, die zur Grunde liegenden und theoretischen Folgekosten für die Folgejahre sind wie bei der Gründung, € 1.399,00

Sollte das Limit von 100 zu verarbeitenden Briefen nicht erreicht werden und kein weiterer Aufwand für die Offshore Gesellschaft innerhalb der letzten und ersten 12 Monate bestanden haben, reduzieren sich die Folgekosten um ca. 20% auf exakt € 1.120,00

Bedeutet, die Folgekosten inkl. aller entstehenden Gebühren im 2. Jahr betragen:

€ 1.120,00

Wenn das Limit von 100 Briefen auch im 2. Jahr nicht erreicht wird und die bestehende Offshore Gesellschaft mit einer weiteren Verlängerung wieder beauftragt wird, reduzieren sich die Kosten für das weitere Folgejahr um weitere ca. 10% auf exakt 1.000,00 €

Bedeutet, die Folgekosten inkl. aller entstehenden Gebühren im 3. Jahr betragen:

€ 1.000,00

Die Reduzierung der weiteren Jahre beträgt sodann, bei gleichen wie oben beschriebenen Voraussetzungen, für das 4. und 5. Jahr wieder ca. 10%

Bedeutet, die Folgekosten inkl. aller entstehenden Gebühren im 4. Jahr betragen

€ 900,00

Bedeutet, die Folgekosten inkl. aller entstehenden Gebühren im 5. Jahr betragen:

€ 800,00

Alle weiteren Folgekosten inkl. aller entstehenden Gebühren der sodann folgenden Jahre ab dem 5. Jahr, betragen € 750,00 bis auf Widerruf oder Änderung unserer Preisstruktur, die immer 6 Monate vorher angekündigt werden.

Sie haben noch Fragen zu den Folgekosten einer Offshore Firma oder es ist weiterhin etwas unklar? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Mehr und weitere Information finden Sie in unserem Lexikon/Glossar oder im IBC Act.

Wie hilfreich waren die Informationen?

Für eine Bewertung klicken Sie bitte auf die Sterne:

de_DEDeutsch