Wer kann für das Unternehmen unterschreiben?

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Zeichnungsrechte können durch den UBO oder den Direktor eingeräumt werden

Wer kann für das Unternehmen unterschreiben?

In der Regel sind die Zeichnungsrechte bzw. Zeichnungsvollmachten, der Seychellen Offshore Firma, in den Verfassungsdokumenten der IBC Gesellschaft, im Memorandum und in der Satzung festgelegt. Normalerweise unterschreiben die Direktoren, aber es ist nicht ungewöhnlich, dass den Aktionären einige Zeichnungsrechte (POA) eingeräumt werden, insbesondere bei großen Werttransaktionen, Änderungen in der Verfassung der Gesellschaft und bei anderen sehr wichtigen Firmenveranstaltungen.

Jeder kann auch zum Unterzeichner von Bankkonten durch den wirtschaftlich Berechtigten, auch als UBO (Ultimate Beneficial Owner) bezeichnet, ernannt werden. Bankunterzeichner müssen keine Direktoren oder Aktionäre sein. Eine Vollmacht, die s.g. POA (Power of Attorney) kann auch einer Person, die kein Direktor ist, eine Zeichnungsvollmacht für die Gesellschaft erteilen.

Mehr und weitere Information finden Sie in unserem Lexikon/Glossar oder im IBC Act.

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