Eine Aufbewahrung von Dokumenten ist Pflicht, der Jahresabschluss nicht
Ja, es ist eine Verpflichtung für alle Unternehmen in allen Teilen der Welt, Bücher und andere Aufzeichnungen zu führen. Die IBC der Seychellen ist in dieser Hinsicht nicht anders. Es ist eine Pflicht der Direktoren der Gesellschaft, dies zu tun. Andere Aufzeichnungen beinhalten Protokolle von Versammlungen, und Vereinbarungen zwischen Aktionären sowie zwischen Direktoren und anderen leitenden Angestellten enthalten Zustimmungen für Ernennungen und Aktienübertragungsformulare.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine IBC der Seychellen weiterhin, Stand Dezember, 2020, nicht verpflichtet ist, Buchhaltungsberichte zu erstellen, die gelesen werden können. Von ihnen wird nur erwartet, dass sie Buchhaltungsunterlagen, d.h. Rechnungen und Belege, Kontoauszüge und Verträge, möglicherweise in einem so genannten „Schuhkarton“ aufzubewahren.
Es ist zudem wichtig zu beachten, dass IBCs nicht verpflichtet sind, Buchhaltungs-Konten bei irgendjemandem auf den Seychellen zu hinterlegen.