Welche Wörter sind bei Offshore IBC Namen verboten? Haben Sie eine Liste?

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Eine IBC darf sich nicht in den Bereichen Banken, Versicherungen, Trusts und Stiftungen engagieren

Welche Wörter sind bei Offshore IBC Namen verboten? Haben Sie eine Liste?

Eine IBC darf sich nicht in den Bereichen Banken, Versicherungen, Trusts und Stiftungen engagieren. Daher sind alle Worte, die auf solche Geschäfte hinweisen und Dritte irreführen können, verboten. Es gibt noch einige andere Gründe für die Ablehnung eines Namens.

Abschnitt 11(3) des International Business Companies Act besagt:
„Keine Gesellschaft darf unter diesem Gesetz unter einem Namen gegründet werden, die –

  • Identisch ist mit derjenigen einer Körperschaft oder derjenigen, unter der eine bestehende Gesellschaft bereits nach diesem Gesetz gegründet oder nach dem Aktiengesetz eingetragen ist, oder dem Namen einer anderen Gesellschaft ähnelt, die zur Täuschung berechnet wird, es sei denn, die bestehende Gesellschaft erteilt ihre Zustimmung;
  • Enthält die Wörter:
    • Versicherung
    • Bank
    • Bausparkasse
    • Handelskammer
    • Fonds
    • Genossenschaft
    • Royale Namen (König, Kaiser, Prince usw.)
    • Absicherung
    • Kommunale Namen (Land, Region usw.)
    • Treuhand
    • StiftungBitte verwenden Sie auch keine Wörter, die eine ähnliche Bedeutung wie die oben genannten haben, oder irgendein anderes Wort, das nach Ansicht des Registers über die Seychellen oder die Regierung der Seychellen oder eines anderen Landes oder die Regierung dieses Landes vorschlägt oder beschreibt.
  • Unanständig, beleidigend oder nach Ansicht des Registrars anderweitig anstößig oder irreführend ist.

Mehr und weitere Information finden Sie in unserem Lexikon/Glossar oder im IBC Act.

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