Eine beglaubigte Übersetzung des Firmennamen wird benötigt
Kann eine IBC einen nicht-englischen Firmennamen haben?
Offshore Firmen der Seychellen werden überall in der Welt in sehr vielen Sprachen eingesetzt. Oftmals möchte deswegen der Gründer den Firmennamen in seiner Sprache und nicht auf English haben.
Eine IBC der Seychellen kann daher auch mit einem nicht-englischen oder nicht-französischen Namen gegründet werden. Voraussetzung ist eine beglaubigte Übersetzung des Namens, die zusammen mit dem Namensantrag und der Bestellung der Seychellen Offshore Firma eingereicht wird.
Es ist daher möglich die Firma mit dem Firmennamen in Ihrer Sprache zu gründen.
Mehr und weitere Information finden Sie in unserem Lexikon/Glossar oder im IBC Act.